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Geschrieben von Redaktion
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Freitag, 4. August 2006 |
Cityfest 2006 in Wardenburg!pfotensuche.de und petportal24.de sind auf dem Cityfest am 13.08.2006 vertreten. Wir haben vor dem Geschäft Hofmann Kopiersysteme–Easy-Computer Oldenburger Straße Nr. 251 einen kleinen Infostand.Wer sich für das Thema Tierschutz (vermisste und getötete Haustiere etc.) interessiert, sollte unseren Stand besuchen.Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Cityfest Wardenburg: bitte klicken  www.cityfest-wardenburg.de Mit freundlicher Unterstützung von Hofmann Kopiersysteme–Easy-Computer 26203 Wardenburg, Oldenburger Straße Nr. 251
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Geschrieben von Vermissten-Dienst
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Freitag, 4. August 2006 |
Joker wird vermisst!Cindy Müller aus 26169 Kamperfehn Gemeinde Friesoythe, vermisst ihren Kater
Joker ist 1,5 Jahre alt. Er ist ein Roten Kater mit weißen Abzeichen seid ca. 10.06.06.Er wird in Kamperfehn (gem. Friesoythe) Vermisst. Er ist nie vom Hof gegangen zumindest nicht weit weg und kam immer auf Zuruf. Joker ist leider nicht gechipt oder tätowiert. Das letzte Mal wurde Joker am 10.06.2006 im Pappelweg im Garten der Familie Müller gesehen. Hat jemand Joker gesehen?Mehr, bitte klicken
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Geschrieben von Warndienst
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Donnerstag, 27. Juli 2006 |
Tierfänger-Warnung!
Akut-Warnung mit sofortiger Gültigkeit (Warnstufe rot)
Wir geben mit sofortiger Gültigkeit folgende Akut-Warnmeldung (Warnstufe rot) aus:
Tierfänger-Warnung für folgende Bereiche:42799 Leichlingen
Im oben genannten Großraum, insbesondere in Burscheid-Witzhelden sind Katzenfänger unterwegs.
Laut Zeitungsanzeiger Rheinische Post von vorletzter Kalenderwoche Samstag, sind in Solingen nach einer Altkleidersammlung Katzen verschwunden. Die Stadtverwaltung hat Tierfänger bestätigt. Inzwischen sind mind. 5 Katzen im Raum Burscheid/Witzhelden verschwunden und in Leichlingen auch mehrere, laut Suchanzeigen in den lokalen Zeitungen. Schreibt uns Frau Ute Krämer aus 42799 Leichlingen
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Geschrieben von Redaktion
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Samstag, 21. Januar 2006 |
Fallenaufsteller und Jäger können sich strafbar machenDas Aufstellen von Fallen kann mit einer Gelbuße bis zu 5.000 Euro geahndet geahndet werden Wer eine Falle bzw. ein Fanggerät verwendet, die Tiere nicht unversehrt fängt macht sich strafbar. Die kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Unter Umständen kann gegen den Fallenaufsteller sogar ein Strafverfahren und eine Verurteilung wegen Tierquälerei nach §17 Nr. 2 Buchstabde des Tierschutzgesetzes erfolgen, weil einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Eine Jagdscheinentziehung nach §17 Abs. 2 Nr.4 Bundesjagdgesetz (BJG) aufgrund des schweren oder wiederholten Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit kommt in Betracht. Wir bezweifeln, dass es beim "jagdlichen" Einsatz von Fallen eine Falle bzw. ein Fanggerät gibt, das nicht gegen die o.g. Gesetze verstößt. Alleine die Tatsache, dass die Fallen in der Regel nicht ständig kontrolliert werden und die Tiere unter Umständen stundenlang in ihnen gefangen sind bestärkt unsere Behauptung.
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